Allgemeine Geschäfts- & Beförderungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- & Beförderungsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich

  2. Vertragsschluss

  3. Widerrufsrecht

  4. Preise und Zahlungsbedingungen

  5. Liefer- und Versandbedingungen

  6. Einlösung von Tickets

  7. Einlösung von Aktionsgutscheinen

  8. Einlösung von Geschenkgutscheinen

  9. Rabatte & Ermäßigungen

  10. Verhalten an Bord

  11. Fahrplanänderungen & -Abweichungen

  12. Mängelhaftung (Gewährleistung)

  13. Anwendbares Recht

  14. Gerichtsstand

  15. Alternative Streitbeilegung

  16. Ergänzende Bedingungen zum Online-Shop

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Tickets, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Tickets abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Für Verträge über die Lieferung von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Diese AGB regeln lediglich den Verkauf von Tickets für bestimmte, in der Artikelbeschreibung des Verkäufers näher bezeichnete Veranstaltungen und nicht die Durchführung dieser Veranstaltungen. Für die Durchführung der Veranstaltungen gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter sowie ggf. hiervon abweichende Bedingungen des Veranstalters. Sofern der Verkäufer nicht zugleich auch Veranstalter ist, haftet er nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, für die ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich ist.

2) Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Artikelbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Tickets in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellten Tickets liefert, wobei insoweit der Zugang der Tickets beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

3.3 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Artikelbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

4.3 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „PayPal“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Sofern der Verkäufer über PayPal auch Zahlungsarten anbietet, bei denen er gegenüber dem Kunden in Vorleistung geht (z. B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt er seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Kunden konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Bei Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.

4.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Lastschrift via Stripe erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). In diesem Fall zieht Stripe den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag des Verkäufers vom Bankkonto des Kunden ein. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Tickets werden dem Kunden wie folgt überlassen:

  • per Download
  • per E-Mail

5.2 Gutscheine werden dem Kunden wie folgt überlassen:

  • per Download
  • per E-Mail

6) Einlösung von Tickets

6.1 Das Ticket kann nur einmal und nur zu dem auf dem Ticket angegebenen Termin an dem auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungsort eingelöst werden.

6.2 Das Ticket ist übertragbar. Ist der Verkäufer zugleich auch Veranstalter, kann er mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der das Ticket am Veranstaltungsort einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

7) Einlösung von Aktionsgutscheinen

7.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend „Aktionsgutscheine“), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

7.2 Einzelne Artikel können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

7.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

7.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.

7.5 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.

7.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

7.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

7.8 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.

7.9 Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

8) Einlösung von Geschenkgutscheinen

8.1 Gutscheine, die über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden können (nachfolgend „Geschenkgutscheine“), können nur im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.

8.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.

8.3 Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

8.4 Bei einer Bestellung können auch mehrere Geschenkgutscheine eingelöst werden.

8.5 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Tickets und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.

8.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

8.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

8.8 Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

9) Rabatte & Ermäßigungen

Alle aktuell gültigen Rabatte und Ermäßigungen sind auf unserer Website einsehbar. Bitte beachten Sie, dass diese nicht miteinander kombinierbar sind. Sie stellen eine freiwillige Leistung der Weissen Flotte Heidelberg dar und können daher nicht eingefordert werden. Es bleibt der Weissen Flotte Heidelberg vorbehalten, in begründeten Fällen die Gewährung von Rabatten und Ermäßigungen abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung oder Beibehaltung eines Rabatts oder einer Ermäßigung.

10) Verhalten an Bord

10.1) Allgemein

Passagiere müssen ausschließlich die dafür vorgesehenen Ein- und Ausgänge, Landestege, Brücken, Zugänge und Treppen für den Ein- und Ausstieg nutzen. Sie dürfen nur ein- oder aussteigen, sobald der Kapitän oder sein Stellvertreter die Genehmigung dazu erteilt. Sowohl Passagiere als auch andere Nutzer der Anlegestellen müssen sich so verhalten, dass die Schiffssicherheit und die Bordordnung nicht gestört werden. Jeder an Bord muss den Anweisungen des Kapitäns oder seines Stellvertreters Folge leisten, welche im Interesse der Sicherheit der Menschen und der Seefahrt gegeben werden, sowie die Ordnung an Bord und an den Anlegepunkten gewährleisten. Personen, von denen eine Bedrohung für den Schiffsverkehr oder eine erhebliche Störung der anderen Passagiere erwartet wird, sind von der Beförderung auszuschließen.

10.2) Fahrkarten, Fahrpreise & Sitzplätze

dem Schiff erworben werden. Fahrgäste, die ihre Fahrkarten im Voraus gekauft haben, müssen diese dem Bordpersonal beim Betreten und Verlassen des Schiffes unaufgefordert vorzeigen. Wenn kein Vorverkauf möglich ist, muss die Fahrkarte direkt auf dem Schiff gekauft werden. Die Fahrkarte muss während der gesamten Fahrt aufbewahrt und beim Verlassen des Schiffes unaufgefordert vorgezeigt werden.

Die jeweils gültigen Fahrpreise sind online auf www.weisseflottehd.de sowie an den Kassen einsehbar. Kunden sollten unmittelbar nach dem Kauf ihre Fahrkarte mit den veröffentlichten Preisen abgleichen, um mögliche Unstimmigkeiten sofort an der jeweiligen Verkaufsstelle reklamieren zu können. Später vorgebrachte Einwände können nicht berücksichtigt werden.

Ein Fahrgast, der ohne gültige Fahrkarte angetroffen wird, muss den vollen Fahrpreis für die zurückgelegte Strecke ab dem Ausgangspunkt des Schiffes entrichten. Mit dem Kauf einer Fahrkarte ist keine Reservierung eines Sitzplatzes verbunden.

10.3) Verhaltensregeln für Passagiere

a) Passagiere sind verpflichtet, sich auf den Schiffen und Anlagen so zu verhalten, dass sie die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit sowie die Rücksichtnahme auf andere Personen gewährleisten.

b) Es ist absolut untersagt:

  • vom Bord zu springen,
  • auf Stühlen, Tischen, Bänken oder der Schiffs-Reling zu stehen, zu sitzen oder zu klettern,
  • Ausgangstüren oder Absperrungen eigenständig zu öffnen,
  • Maschinen- oder Technikräume sowie das Steuerhaus ohne Personalbegleitung zu betreten,
  • Eingänge oder Ausgänge zu blockieren,
  • Objekte aus den Schiffen zu werfen oder hinauszustrecken,
  • auf dem Schiff Lärm zu verursachen, Musik zu spielen oder Geräte wie Radios, Mobiltelefone oder Bluetooth-Lautsprecher zu benutzen, ohne die Zustimmung des Kapitäns,
  • sich dauerhaft nur in den Gängen und an den Ausgängen aufzuhalten (Fluchtwege).

c) Notfallalarmanlagen an Bord dürfen nur im Notfall oder bei Gefahr benutzt werden. Bei Missbrauch behält sich die Weisse Flotte Heidelberg das Recht vor, eine Gebühr von bis zu 500 Euro zu erheben, zusätzlich zu eventuellen externen Kosten.

10.4) Handgepäck

Fahrgäste dürfen leicht tragbare Gegenstände kostenlos als Handgepäck mitführen und an den dafür vorgesehenen Orten aufbewahren. Folgende Gegenstände sind jedoch nicht als Handgepäck zulässig:

a) Einzelne Gegenstände, die mehr als 20 kg wiegen,

b) Gefährliche Stoffe und Gegenstände, die gemäß den Richtlinien für den internationalen Eisenbahntransport gefährlicher Güter (RID) entweder von der Beförderung ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen sind,

c) Waffen, mit Ausnahme derjenigen, die von Organen der öffentlichen Sicherheit mitgeführt werden,

d) Gegenstände, deren Beförderung aufgrund anderer Rechtsvorschriften verboten ist,

e) Gegenstände, die stören oder Schaden verursachen.

Die Fahrgäste sind für ihr Handgepäck selbst verantwortlich und haften für eventuell entstandene Schäden. Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, dürfen Rollstühle und Kinderwagen mitgeführt werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Personal der Weisse Flotte Heidelberg über die Mitnahme.

Fahrräder, Gleitschirme und andere Sportgeräte können bei vorhandenem Platz auf Basis einer individuellen Vereinbarung gegen eine im Tarif festgelegte Gebühr befördert werden. Über die Möglichkeit des Transports von Gepäck an Bord entscheidet der Kapitän oder sein Beauftragter.

10.5) Lebendige Tiere

Hunde und Tiere aller Rassen und Größen müssen an der Leine geführt werden und entweder einen sicheren Maulkorb tragen oder in geschlossenen Behältnissen (wie einer Hundetransportbox oder einer sicher verschließbaren Hundetransporttasche) untergebracht sein. Dies entspricht den Vorschriften des Landes-Polizeigesetzes § 6a Abschnitt 2, das spezielle Verpflichtungen für das Halten und Führen von Hunden bei Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln festlegt. Alle anderen Tiere dürfen nur mitgenommen werden, wenn sie ohne Beeinträchtigung, Belästigung oder Gefährdung der anderen Passagiere untergebracht werden können. Das Personal kann die Beförderung eines Tieres ablehnen.

10.6) Beförderungspflicht

Die Weisse Flotte Heidelberg bietet ihre Dienstleistungen gemäß den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen an. Es besteht prinzipiell keine Verpflichtung zur Beförderung durch die Weisse Flotte Heidelberg. Passagiere müssen den Anweisungen des Bordpersonals Folge leisten und sich an die auf dem Schiff platzierten Hinweisschilder halten. Trotz Vorliegens eines gültigen Tickets kann die Beförderung von der Weisse Flotte Heidelberg aus Gründen der Sicherheit an Bord oder bei Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen abgelehnt werden.

10.7) Personen mit Mobilitätseinschränkungen

Die Weisse Flotte Heidelberg befördert Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität freiwillig. Eine Beförderung kann jedoch abgelehnt werden, wenn sie den geltenden Sicherheitsvorschriften widerspricht oder aus technischen Gründen an Bord nicht umsetzbar ist.

Personen mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Unterstützungsleistungen am Landesteg, einschließlich Hilfe beim Zugang zum Schiff, beim Ein- und Aussteigen sowie bei der Platzsuche. Das Schiffspersonal der Weissen Flotte Heidelberg wird bestmöglich unterstützen, jedoch muss der betreffende Fahrgast seine benötigte Hilfe rechtzeitig anmelden.

10.8) Ausschluss von der Beförderung

Personen, die von der Beförderung ausgeschlossen sind:

a) Personen ohne gültiges Ticket oder ohne eine entsprechende Erlaubnis der Weissen Flotte Heidelberg.

b) Die Weisse Flotte Heidelberg behält sich das Recht vor, Personen, die die Betriebsordnung bzw. die Anweisungen des Personals missachten oder die aufgrund ihres Zustandes oder ihres Verhaltens störend wirken, von der Beförderung auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

c) Kinder unter 5 Jahren werden nur in Begleitung befördert. Die Eignung der Begleitperson liegt im Ermessen des Personals der Weissen Flotte Heidelberg.

d) Die Weisse Flotte Heidelberg befördert keine Personen mit ansteckenden Krankheiten. Personen, die während der Fahrt erkranken, werden bis zur nächsten Anlegestelle befördert, an der medizinische Hilfe verfügbar ist.

e) Personen, die aufgrund von Trunkenheit oder unangemessenem Verhalten offensichtlich störend für andere Fahrgäste wären, werden nicht befördert oder nur bis zum nächsten Landungssteg befördert.

f) Personen mit geladenen Schusswaffen sind von der Beförderung ausgeschlossen, mit Ausnahme von Vertretern der öffentlichen Sicherheit.

11) Fahrplanänderungen & -Abweichungen

11.1) Ausschluss von Ersatzansprüchen

Abweichungen vom Fahrplan aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie höhere Gewalt, ungünstige Wetterbedingungen (darunter starker Wind oder Stürme, auch wenn sie vorhergesagt waren), Niedrig- oder Hochwasser, Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ansprüche auf Entschädigung oder Anschlussgarantie für andere öffentliche oder private Verkehrsmittel.

Die Weisse Flotte Heidelberg ist nicht verpflichtet, auf das verspätete Eintreffen anderer öffentlicher oder privater Verkehrsmittel zu warten und übernimmt keine Haftung für einen möglichen Ausfall der gebuchten Fahrt aufgrund von Verspätungen der Fahrgäste.

Des Weiteren übernimmt die Weisse Flotte Heidelberg keine Haftung für eventuelle Verspätungen im Betriebsablauf, unabhängig vom Grund, und gewährt auch keine Entschädigung oder Anschlussgarantie für andere öffentliche oder private Verkehrsmittel.

11.2.) Fahrtunterbrechungen

Die Weisse Flotte Heidelberg behält sich das Recht vor, Fahrgäste nicht zu befördern, falls dies durch unvermeidbare Umstände oder außergewöhnliche Ereignisse verhindert wird. In Situationen wie Unfällen, Notfällen, behördlichen Anweisungen oder anderen besonderen Umständen kann es zu Veränderungen der Fahrroute oder zur Verkürzung der Fahrt kommen. In solchen Fällen wird keine Rückerstattung des Fahrpreises angeboten, und jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Weisse Flotte Heidelberg kann, bei besonderen kommerziellen, betrieblichen oder örtlichen Bedingungen, die Beförderung zeitweise aussetzen, dies wird jedoch vorher bekannt gegeben. Im Falle von vorübergehenden Betriebsstörungen hat die Weisse Flotte Heidelberg die Möglichkeit, Fahrgäste mit Straßenfahrzeugen oder anderen Verkehrsmitteln zu befördern oder befördern zu lassen.

Falls die Mindestteilnehmerzahl einer Rund- oder Eventfahrt nicht erreicht wird, kann diese Fahrt abgesagt werden. Soweit möglich, wird eine alternative Leistung angeboten. Falls diese nicht in Anspruch genommen wird, können bereits gezahlte Leistungen kostenfrei zurückerstattet werden.

Sollte ein Grund zum Ausschluss von der Beförderung erst nach Beginn der Fahrt erkannt werden oder erst danach eintreten, ist der Fahrgast verpflichtet, auf Aufforderung des Schiffsführers oder des Personals der Weisse Flotte Heidelberg an der nächsten Anlegestelle das Schiff unverzüglich zu verlassen.

12) Mängelhaftung (Gewährleistung)

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

13) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14) Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

15) Alternative Streitbeilegung

14.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

14.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Ergänzende Bedingungen zum Online-Ticketshop

1. Anwendbarkeit

Bei Ticketbestellungen per Internet auf der Weisse Flotte Heidelberg Website wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons geschlossen. Eine darauf folgende Auftragsbestätigung dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss.

1. Print@home Tickets

Beim Betreten des Schiffes muss das Print-at-home- Ticket als DIN A4-Ausdruck und in guter Qualität vorgezeigt werden. Andernfalls bzw. im Falle einer Unlesbarkeit des Print-at-home-Tickets ist ein kostenpflichtiger Ersatzfahrschein zu lösen.

3. Widerrufsrecht

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme oder Erstattung von Fahrscheinen bzw. Eintrittskarten oder Voucher für Drittleistungen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme

vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung. Fahrscheine oder Eintrittskarten werden jedoch dann von Weissen Flotte Heidelberg zurückgenommen, wenn die Fahrt oder die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden.

Für Online-Wertgutscheine besteht eine gesetzliches Widerrufsrecht. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Punkt “Widerrufsbelehrung”.

4. Gebühren

Neben Vorverkaufs- und Servicegebühren pro Ticket kann eine Auftragspauschale erhoben werden. Auf die Höhe etwaiger Gebühren und Pauschalen wird während des Bestellvorgangs hingewiesen. Übersendet die Weisse Flotte Heidelberg dem Käufer auf seinen Wunsch Fahrscheine, Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine per Post (anstelle von print-at-home), so trägt dieser das Versandrisiko. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

5. Sorgfaltspflicht und unzugestellte Tickets

Verliert der Karteninhaber Tickets oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist die Weisse Flotte Heidelberg nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Tickets oder Geschenkgutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Weissen Flotte Heidelberg und können bei ausbleibender Bezahlung von der Weissen Flotte Heidelberg vom Ticketbesteller zurückgefordert werden. Der Käufer hat die ihm gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Fahrtart/Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Beförderungs- und Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang der Tickets bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Fahrt/Veranstaltung bei der Weissen Flotte Heidelberg schriftlich

(Brief, Fax oder E-Mail) geltend zu machen, um die Weisse Flotte Heidelberg die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Die Weisse Flotte Heidelberg ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. Einwendungen wegen nicht eingegangener Tickets sind der Weissen Flotte Heidelberg spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Fahrt/Veranstaltung schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen, um der Weissen Flotte Heidelberg die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Die Weisse Flotte Heidelberg kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Tickets bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.

6. Haftung

Die Weisse Flotte Heidelberg haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld von der Weissen Flotte Heidelberg Folgendes: Die Weisse Flotte Heidelberg haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Weisse Flotte Heidelberg nicht. Soweit die Haftung von der Weisse Flotte Heidelberg ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Weisse Flotte Heidelberg haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt die Weisse Flotte Heidelberg keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

7. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf von bei Weissen Flotte Heidelberg erworbenen Eintrittskarten (Originalkarten und print-at-home Tickets) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

8. Vervielfältigung / Kopien von Tickets

In dem Fall, dass von Tickets Kopien oder Vervielfältigungen bei der Einlasskontrolle vorgezeigt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, von dem Besitzer des Original-Tickets, welches auf Grund seines Verschuldens vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Tickets zu verlangen.

9. Datenschutz beim Ticketerwerb

Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt. Die Weisse Flotte Heidelberg ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über die Schifffahrt durchführen bzw. an der Durchführung der Schifffahrt maßgeblich beteiligt sind.

10. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen ist, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Heidelberg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Fahrscheine, Eintrittskarten, Gutscheine und für die Bezahlung ist Heidelberg.

Stand: 01.05.2023